Streit um die Entwicklunspolitik! Ist sie effektiv genug? Wie ist das Verhältnis zwischen Aufwand an Engagement, wie das zwischen Finanzmitteln und Ergebniss?
Setzen wir uns konsequent genug genug dafür ein, dass alle Beteiligten die Menschenrechte wahren?
Wo gibt es Schwachstellen und wie sind sie zu überwinden?
Entwicklungspolitik erscheint in der Regel gut gemeint.
Aber sie ist auch da nicht immer besonders gut gemacht, wo sie vermutlich gar nicht so sehr gut gemeint ist.
„Entwicklungspolitik hat ein unerhörtes Potential an Optimierungsmöglichkeiten.“
In Klardeutsch: Entwicklungspolitik ist noch nicht effektiv genug.
Dies hier ist keine Kritik um der Kritik willen. Die Entwicklungspolitik soll keinesfalls in den Dreck gezogen werden. Es geht darum Wege zu ihrer Optimierung zu finden.
Es ist unverkennbar, dass zur Zeit noch Maßnahmen der EZ vorwiegend als Feigenblatt dienen, um das Gewissen der früher einmal in Kolonialismus und Imperialismus verwickelten Gesellschaften zu erleichtern. Das reicht nicht aus. Entwicklungszusammenarbeit muss vor allem effektiv sein!!!.
BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
EZ = Entwicklungszusammenarbeit (früher Entwicklungshilfe genannt)
EP = Entwicklungspolitik
EK = Entwicklungskritik (an EP und EZ)
NGO = Non Government Organisation (zu Deutsch NRO)
Wir brauchen eine festen und eindeutigen Standpunkt.
Ein Großteil der entwicklungspolitischen Anstrengungen verpufft wirkungslos, weil es wichtigen Akteuren daran mangelt.
Die Standpunktlosigkeit der politischen Kaste betrifft neben der EP auch verwandte Problembereiche, wie die Integrationsfrage.
Die Bundesrepublik ist ein säkularer Staat. Sie ist auch verpflichtet sich für einen säkularen Status der EU einzusetzen.
Die Basis für unser Denken, Reden und Handeln kann nur die Erklärung der Menschrechte sein, vor allem Artikel 1:
Das Gerede von den christlich-jüdischen Wurzeln oder vom zu Deutschland gehörenden Islam zeugt von Gedanken- wie von Verantwortungslosigkeit.
Unsere Gesellschaft ist weder dem Christentum, noch dem Judentum, noch dem Islam, noch dem Hinduismus und - damit auch das klar ist - auch nicht dem Atheismus verpflichtet. Als geistige Grundlage für alle in der Bundesrepublik (und darüber hinaus in der EU) lebenden Menschen kann nur eine absolut säkulare Maxime dienen. Jeder Bezug auf irgendeinen religiösen Kontext, würde die Bildung eines Gewusels von sich selbst isolierenden gegeneinander agierenden Gruppen begünstigen. Ein profaner Text allein bietet die Garantie dafür, dass ideologieübergreifend die einzelnen Christen, Juden, Moslem Hindus, Atheisten u.s.w. in diesem Lande unbehelligt Schutz und Heimatrecht genießen.
Die Basis „Menschenrechte“ ist alleine dafür geeignet, dafür zu sorgen, dass sich
+++ alle miteinander aller Freiheiten erfreuen, die die Menschenrechte verleihen.
+++ alle miteinander verpflichtet sind, die Forderungen, die die Menschenrechte an uns alle richten, kompromisslos einzuhalten.
Die folgenden Punkte müssen beachtet werden, wenn Entwicklungszusammenarbeit effektiver als bisher gestaltet werden soll:
Schwerpunkt war bisher die Unterstützung von Entwicklungsländern. Doch wer gehört dazu? Selbst in den ärmsten Ländern gibt es Gesell-schaften, die der wirtschaftlichen Entwicklung nicht bedürfen. Andererseits vegetieren auch im Schatten der reichsten Ländern vernachlässigte Gruppen. Wird der Focus von Entwicklungsländern weg hin auf Entwicklungsgesellschaften innerhalb der verschiedenen Nationen verlagert, dann werden wesentlich eindeutigere Zielvorgaben für die EZ erreicht.
Das BMZ nennt als Ziele der EZ:
1. Bekämpfung der Armut
2. Frieden sichern
3. Entschuldung vorantreiben
4. Umwelt und Ressourcen bewahren
5. Bildung fördern
6. Ernährung sichern
7. Menschenrechte wahren, Demokratie fördern
8. Gleichberechtigung der Geschlechter
9. Leben retten, Gesundheit fördern
10. Globalisierung gestalten
11. Gute Regierungsführung (Good Governance)
Diese Ziele – vor allem Punkt 4, 5 und 7 - bedürfen noch einer konkreteren Ausgestaltung im Rahmen einer verbindlichen Erklärung (Charta). Sie sind wie folgt zu ergänzen:
12. Heimat und Behaustheit für die betroffenen Menschen bei und trotz wirtschaftlichem Fortschritt erhalten! (Heimat ist sowohl geografisches Umfeld, als eigene Tradition.)
13. Der zur Zeit grassierende Landraub durch Regierungen und private Konzeren ist zu ächten.
14. Die Patentierung von Lebensmittelpflanzen und Tieren und von Produkten aus ihnen ist zu unterbinden!
Zusätzlich zu den obigen Zielen sind Entwicklung hemmende Maßnahmen und Zustände, die die Geberländer zu verantworten haben, zu beseitigen. Zielvorgaben müssen deutlich formuliert werden. Wirtschaftliche Vereinbarungen sind grundsätzlich hinsichtlich ihrer Entwicklungsverträglichkeit zu überprüfen.
Irularkinder in einer Vorschule! Liebevolle Ausbildung zu Selbstvertrauen und Verantwortungs-freudigkeit ist notwendig. Nur so ist gewährleistet, dass Entwicklung "nachhaltig" von Generation zu Generation weitergegeben wird!
Bildung und Ausbildung in einer geeigneten Form sind die Grundvoraussetzungen für eine positive Entwicklung. Lesen und Schreiben zu erlernen ist nicht genug.
Schulunterricht allein für sich ist weder ein Qualitäts- noch ein Fortschrittsmerkmal. Er kann sich auch entwicklungsfeindlich auswirken, wenn die Methoden repressiv sind, Kinder geschlagen, mit ungeeigneten Lehrmethoden demotiviert werden.
Zwang und Drohungen zu lernen, formt unterdrückte, abhängige Charaktere, die für die Entwicklung ihrer eigenen Gesellschaft kaum etwas beitragen können. Wird Ausbildung finanziell und ideell unterstützt, muss zuvor deutlich das Thema Persönlichkeitsbildung definiert werden.
Langfristige Entwicklungserfolge sind bisher weitgehend deshalb nicht erreicht worden, weil die Ausbildung der Kinder nicht dafür geeignet ist, selbstständiges und entwicklungspolitisches Denken zu wecken. Innerhalb der meisten zu entwickelnden Gesellschaften werden Kinder und Jugendliche dazu konditioniert, abhängig zu bleiben von der Familien-hierarchie, gesellschaftlichen Autoritäten, von rigiden religiösen Systemen.
Entwicklung ist keine Frage allein von Geld.
Entwicklung ist keine Frage alleine von Technik.
Entwicklung muss in den Köpfen beginnen.
Wir brauchen also eine Übereinstimmung darüber, dass nur Kinder, deren Selbst- und Verantwortungsbewusstsein herangebildet wird, in der Lage sind die einmal eingeleitete Entwicklung fortzusetzen. Alles andere ist herausgeschmissenes Geld.
Die Menschenrechte sind es, die Orientierung liefern. Religiöse Vorstel-lungen können nur insoweit verbindlich sein, als sie mit den Menschenrechten harmonieren. EZ muss interreligiös sein. Missionierung hat da nichts zu suchen.
Es ist dringend darauf zu achten, dass die Ausbildungsziele und die Behandlung der Jugendlichen, ganz besonders auch der Mädchen und jungen Frauen, mit der Declaration of Human Rights von 1948 übereinstimmen.
Ein Teil der christlichen Gemeinden in den Geberländern ist liberal, unterstützt eine interreligiöse Ausbildung und lehnt Missionierung und brutale „Erziehungsmittel“ ab. Allerdings - wenn sie sich mit einem christlichen Partner in der Ferne einlassen, müssen sie zuvor eingehend prüfen, ob dieser nicht einer fundamentalistischen Ideologie anhängt. Die Gefahr, dass dies der Fall ist, darf insbesondere bei Kirchen in Afrika und Asien nicht unterschätzt werden. Krude fundamentalistische Vorstellungen sind durchaus verbreitet. Eine liberale europäische Gemeinde sollte keine engherzig fundamentalistische Gemeinde anderswo unterstützen.
Es soll gar nicht bestritten werden, dass es christliche Organisationen gibt, die Entwicklung und auch positive Persönlichkeitsbildung besonders effektiv voranbringen. Aber das Label „christlich“ allein garantiert keineswegs schon eine zweckmäßige Hilfe zur Selbsthilfe.
Der Partner aus der Gebergesellschaft und der aus der Nehmergesellschaft sollen sich heute in Augenhöhe gegenüberstehen. Das ist vernünftig gedacht, berücksichtigt jedoch überhaupt nicht, dass die Personen aus der europäischen NGO und die aus der Partnerorganisation grundsätzlich unterschiedliche Interessen haben können. In einer europäisachen NGO mit ausschließlich ehrenamtlichen Mitarbeitern geht man davon aus, dass keiner finanzielle Interessen hat. Dagegen haben Mitarbeiter in sehr bedürftigen Gesellschaften mitunter durchaus eigene, mit den Absichten der Geber-NGO nicht deckungsgleiche, Interessen:
+ Finanziell möchten sie sich gut stellen und abgesichert sein.
+ Angehörige ihrer Familie möchten sie am Projekt finanziell beteiligen. In Gesellschaften mit steiler hierarchischer Familienstrukturen, fordern Familienmitglieder dies auch durchaus ein.
+ Sie mögen einer ideologischen fundamentalistisch religiösen Gruppe (s.o.) angehören, die z.B. die Bestrebungen der europäischen Organisation die Frauen- Emanzipation zu fördern, unterläuft.
+ Sie wollen möglichst wenig Arbeit haben. Dadurch können pädagogische oder umwelterhaltenden Maßnahmen verhindert werden.
Über die zu treffenden Vereinbarungen müssen schriftliche Verträge, die auch mit Sanktionen behaftet sind, abgeschlossen werden. Es ist wichtig, das die Verträge auch eine Vereinbarung über die Einhaltung der Menschenrechte beinhalten.
(Eine Schwierigkeit dabei ist, dass nicht mit allen Ländern internationale Verträge von NGO zu NGO abgeschlossen werden können.)
Die Zuständigkeiten müssen zwischen den Partnern von Anfang an klar definiert werden. Beide haben zu akzeptieren, dass auch geringe Verstöße gegen die Menschenrechte Sanktionen nach sich ziehen. Berufungen auf die eigene Kultur, in der man Menschenrechte anders bewertet, sind nicht hinzunehmen. Dies muss auch bereits im Bewusstsein aller Mitarbeiter der europäischen Organisation klar verankert sein, damit sie dafür auch konsequent eintreten.
Wenn zum Beispiel Vertreter einer deutschen Organisation – wie das vorkommt – erklären: „Es schadet Kinder nichts, wenn sie einmal geschlagen werden“, dann haben sie im Kampf für eine bessere Zukunft bereits resigniert.
Es muss jedem klar sein, für was er steht und er muss das auch nach allen Seiten hin strikt und deutlich vertreten.
Es ist absolut notwendig im Ausbildungsbereich Grundstücke anzuschaffen und Gebäude zu errichten. Dabei muss jedoch auch auf mögliche unwillkommene Nebenwirkungen geachtet werden. Kommt eine Süd-NGO in den Besitz von Immobilien, so steigt der Wert ihrer Verfügungsmasse um ein vielfaches. Dies kann Begehrlichkeiten speziell innerhalb der Familien der Betreiber erwecken, die dazu führen, dass die Liegenschaften nicht mehr ausschließlich gemeinnützig verwendet werden.
Grundsätzlich sollte die Übereignung von Immobilien daran gebunden sein, dass einklagbare Vereinbarungen über eine langfristige Zusammenarbeit zwischen einem europäischen Träger und einer Nehmerorganisation bestehen.
Sobald finanzielle Zuwendungen erfolgen, muss die Geberorganisation regelmäßigen Einblick in die Konten der Nehmerorganisation erhalten. Im Gegenzug muss auch der Nehmerorganisation Einblick in die Konten der Geberorganisation gewährt werden. So viel Vertrauen muss sein!
Um im Zweifelsfall nicht nur auf Informationen durch die Partner der Nehmerorganisation angewiesen zu sein, empfiehlt es sich nahe dem Arbeitsbereich auch mit anderen von der Partnerorganisationen unabhängigen Einheimischen Kontakte zu haben. Dies kann man dann auch bei Bedarf mit einer gewissen Kontrollfunktion beauftragen.
Es gibt einen durchaus verständlichen Ehrgeiz möglichst erfolgreich zu arbeiten und schnell Ergebnisse zu erzielen. Wird der Erfolg aber plötzlich zweifelhaft, besteht die Tendenz dies sich selbst nicht einzugestehen. Man drückt etwas bei Misswirtschaft durch die Partnerorganisation ein Auge zu. Es ist einem peinlich, wenn sich das, was man als Erfolg ansah, dann doch als Misserfolg entpuppt.
Dennoch sind Probleme keinesfalls zu vertuschen, denn dadurch reißt ein die Entwicklung hemmender Schlendrian ein. Auch auf geringfügige Verstöße gegen die Menschenrechte muss sofort reagiert werden. Sobald auch nur geringe Anzeichen auf Prügelstrafe, Bekehrungen unter Druck, autoritäre Strukturen, Benachteiligung von Mädchen gegenüber Jungen wahrgenommen werden, dürfen die keinesfalls unter der Rubrik „ist ja gar nicht alles so schlimm“ abgelegt werden.
Eine klare Formulierung der angestrebten Ziele gegenüber den Mitarbeitern der Geber-NGO und der Partner-NGO ist unverzichtbar.
Arme und unterdrückte Menschen brauche eine Anschub von außen um auf der sozialen Leiter hochklettern zu können. Erst wenn sie - etwa durch eine gute Aus-bildung und durch Zuwendung - mehr Selbstbewusstsein erworben haben, sind sie in der Lage sich selbst weiterzuhelfen.
Die Vorstellung, jedwede Gesellschaft könne und müsse sich selbst aus eigener Kraft heraus entwickeln, ist ein vermutlich ideologisch bedingter Trugschluss. Stark verarmte, ihrer Kultur beraubte Gesellschaften sind derart entmutigt (depriviert), dass sie nicht mehr auf ihre eigenen Kräfte vertrauen.
Es bedarf eines Anstoßes von außen: Entwicklungsorganisationen müssen erst das geschundene Selbstbewusstsein der Leute wieder aufbauen und dann Wege heraus aus dem Elend aufzeigen. Es ist ein sozio-psychologischer Ansatz nötig, um ein Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten aufzubauen.
Unser schlechtes Gewissen als Postkolonialisten lässt uns glauben. „Alle Nachkommen der Kolonialisten sind schlecht, alle die der Opfer gut.“ Daher sind wir allzu sehr geneigt uns auf Argumente, wie „so ist das nun mal in unsere Kultur“ einzulassen. So werden Zwangsverheiratung, Verhinderung von Ausbildung für Mädchen, harte Züchtigung mit der Ausrede hingenommen, dass dies zu der oder jener Kultur gehöre, die eben keine westlichen Regeln folge. Die Verallgemeinerung trügt. Die Interessen der verschiedenen Gruppen in einem kulturellen Umfeld stimmen nicht unbedingt miteinander überein. NGO-Mitarbeiter, betreute Kinder, Frauen und Ureinwohner werden durchaus unterschiedliche Vorstellungen haben über das, was zu ihrer Kultur gehört.
Die Angehörigen der westlichen NGO müssen zunächst einmal mit sich selbst darüber ins Reine kommen, wem gegenüber sie die Hauptverantwortung tragen. Natürlich ist es absolut notwendig zu versuchen mit den Mitarbeitern der einheimischen NGO ein gutes Verhältnis herzustellen. Doch die, um die es wirklich geht, sind die zu Betreuenden. Aus dem Machtgefälle, das zwischen den Mitarbeitern der einheimischen NGO und den Betreuten besteht, ergeben sich gar nicht so selten Zielkonflikte. Die Euro-NGO muss sich dann im Klaren darüber sein, für wessen Interesse sie einzutreten hat.
Zwischen der zuwendenden NGO und Nehmer-NGO können Konflikte entstehen, die sich nicht so ohne weiteres harmonisieren lassen.
Ein typischer Konflikt: Die Euro-NGO will ihre
Partner-NGO selbstständig entscheiden zu lassen, wie sie ihre Aufgaben erfüllt. Die handelt aber in einer Weise, die die Unterstützerorganisation auf
Grund ihrer eigenen Wertevorstellung nicht billigen kann. Wie sich die europäische Organisation auch entscheidet, sie wird in diesem Wertekonflikt in
jedem Falle etwas tun müssen, was sie eigentlich nicht will.
In diesem Fall ist m. E. eine klare Entscheidung für die Menschenrechte zu fällen.
Generell wird man Konflikte abmildern können, wenn die zusammen arbeitenden Organisationen rechtzeitig ein Abkommen abschließen, das auch die Einhaltung der Menschenrechte mit umfasst.
18. Selbstorganisation der zu Unterstützenden fördern
Partnerorganisationen, die andere betreuen, sind grundsätzlich problematisch. Das gilt auch für kirchliche Institutionen. Sie neigen dazu die, die unterstützt werden, zu bevormunden. Und sie tun sich schwer damit "ihre Schützlinge" aus der Abhängigkeit von ihnen zu entlassen.
Ds Ziel ist aber das Selbstbewusstsein der Unterprivilegierten zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, sich selbst zu helfen.
Die mit der Entwicklungspolitik befassten müssen zur Erkenntnis gelangen, dass das nur dann zu erreichen ist, wenn die westlichen Organisationen die zu Unterstützenden ermuntern, sich selbst zu organisieren und so eine Partnerorganisation zu formen. Letzlich sind die Betroffenen diejenigen, die über ihren zukünftigen Weg bestimmen müssen. Dass können weder die westliche Organisation noch eine zwischengeschaltete einheimische Betreuunsorganisation.
Kultur ist wichtiger als Wirtschaft und Technik. Es ist ein grundlegender Fehler wenn wsestliche Organisationen Entwicklung lediglich unter dem Aspekt von WSirtschaft und Technik sehen. Niemand kann erfolg- udn segensreich in der Entwicklungszudammenarbeit mitwirken, der nicht bereit ist, mit denen um die es geht, sich eien genaue Kenntnis ihrer Kultur anzueigen. Das kann mühevoll sein, aber es ist absolut notwendig.
Nur dann, wenn die Entwicklungsmaßnahmen in die Kultur integriert werden, kann Entwicklun gelingen. Wie das zu machen ist, wissen die Unterstützten selbst am besten. Entwicklungsmaßnahmen ndie die traditionelle Kultur zerstören, sind vom Übel. Leider kiommt das immer noch häufig vor - und leider sind sich auch viele nicht im Klaren darüber, das sie damit das Geschäft des kolonialen Imperialismus betreiben
Es ist schon einiges anders zu machen in der Etnwicklungspolitik.
Nur so kann Entwicklung gelingen und nur so wird sie weiter in die Zukunft hinein wirken!
Günter Spitzing
Literatur:
Ceming, Katharina: Ernstfall Menschenrechte – Die Würde des Menschen und die Weltreligionen
Oldemann, Huub: Religie in de culture van de armoude, Dissertation für Uni Groningen
Spitzing, Günter: Die Irular – unbekannte Ureinwohner Südindiens, asu poleng Hamburg